Niederschlagwassergebühr (NiWaG)
Die NiWaG berechnet sich aus den Kosten der Finanzierung (Kreditzinsen/Tilgung/Abschreibung) und des Betriebes (Reinigung / Überwachung / Reparaturen) der Regenwasserkanäle und den Ablaufbauwerken (Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken, etc.) in Bezug zu der Größe der angeschlossenen Flächen. Seit dem 01.01.2021 gilt die neue Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes.
Für das Jahr 2025 beträgt die NiWaG je angefangenen m² 0,48 €.
Für das Jahr 2026 beträgt die NiWaG je angefangenen m² 0,49 €.
Die NiWaG wird von der Stadtkasse Bad Segeberg erhoben.