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Niederschlagwassergebühr (NiWaG)

Die NiWaG berechnet sich aus den Kosten der Finanzierung (Kreditzinsen/Tilgung/Abschreibung) und des Betriebes (Reinigung / Überwachung / Reparaturen) der Regenwasserkanäle und den Ablaufbauwerken (Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken, etc.) in Bezug zu der Größe der angeschlossenen Flächen. Seit dem 01.01.2021 gilt die neue Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes.

Für das Jahr 2023 beträgt die NiWaG pro m²: 0,38 €.
Für das Jahr 2024 beträgt die NiWaG pro m²: 0,41 €.


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Die NiWaG wird von der Stadtkasse Bad Segeberg erhoben.