Seiteninhalt

Entwässerungsanträge

Im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt ist bei Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage sowie bei Neubauten ein Entwässerungsantrag zu stellen.

Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage sind z.B. durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an vorhandenen Gebäuden sowie durch die Errichtung von Carports und Wintergärten erforderlich. Auch eine Umstellung der Niederschlagswasserentwässerung auf Versickerung oder die Einleitung von Niederschlagswasser von zusätzlich angelegten Stellplätzen ist genehmigungspflichtig.

Bei Neubebauung von Baugrundstücken muss die geplante Entwässerungsanlage vor Bauausführung genehmigt werden. In diesem Fall ist der Entwässerungsantrag zusammen mit dem Bauantrag im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen.

Die bei größeren Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie bei Neubebauungen notwendigen Unterlagen über die Lage der Haupt- und Anschlusskanäle erhalten Sie bei uns. In diesem Zusammenhang können eventuell auftretende Fragen bereits im Vorfeld abgestimmt werden.

Für die Bearbeitung Ihres Entwässerungsantrages benötigen wir folgende Unterlagen jeweils in dreifacher Ausfertigung:

Unterlagen drei Seiten

• Ausgefüllten Antragsbogen
• Mit Nordpfeil versehener Lageplan des anzuschließenden Grundstücks im Maßstab 1:500 mit folgenden Angaben:
- Straße und Haus-Nr. sowie Flurstücksbezeichnung
- Gebäude und befestigte Flächen
- Grundstücks- und Eigentumsgrenzen
- Lage der Haupt- und Anschlusskanäle
• Schnittplan im Maßstab 1:100 durch die Fall- und Entlüftungsrohre des Gebäudes mit den Entwässerungsobjekten
• Grundrisse des Kellers und der Geschosse im Maßstab 1:100. Die Grundrisse müssen die vorgesehenen Entwässerungsobjekte und Abwasserleitungen sowie Angaben über die lichten Weite der Leitungen und das Material enthalten
• Berechnung des Schmutzwasserabflusses (nur bei Mehrfamilienhäusern und Gebäuden mit gewerblichem/ nicht häuslichem Schmutzwasser)
• Bei Verlauf von Entwässerungsleitungen über fremde Grundstücke muss das Leitungsrecht durch eine Grunddienstbarkeit abgesichert werden. Die Eintragungsnachricht oder die notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung ist in Kopie dem Antrag beizufügen

Bei allen Zeichnungen bitte beachten:
Schmutzwasserleitungen sind mit ausgezogenen, Niederschlagswasserleitungen mit gestrichelten Linien darzustellen. Später auszuführende Leitungen sind zu punktieren.

Folgende Farben sind in Plänen/Zeichnungen zu verwenden:
für vorhandene Anlagen = SCHWARZ
für neue Anlagen = ROT
für abzubrechende Anlagen = GELB
für Regenwasserleitungen = BLAU.