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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtplanung. Sie hat die Aufgabe die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde bzw. im Verbandsgebiet zu steuern. Die Rechtsgrundlage bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen aufgebaut:

  1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der sogenannte vorbereitende Bauleitplan. In ihm ist für das gesamte Gemeindegebiet bzw. Verbandsgebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
  2. Der Bebauungsplan (B-Plan) als verbindlicher Bauleitplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung eines Grundstücks. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Der Zweckverband ist zuständig für den gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt. Dies umfasst die Neuaufstellung und die Änderungen des Flächennutzungsplanes in den Gebieten der Stadt Bad Segeberg, der Stadt Wahlstadt, der Gemeinde Fahrenkrug und der Gemeinde Schakendorf.Im Verbandsgebiet gibt derzeit ein gemeinsames Bebauungsplanverfahren, den B-Plan Nr. 1 für das Industriegebiet „Holsteinstraße“ in Wahlstedt und Fahrenkrug.
16.05.2017