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Wie kann saniert werden?

Wenn sich bei der Kamerabefahrung oder bei der Dichtheitsprüfung die Grundstücksentwässerungsanlage als schadhaft erweist, d. h. wenn sichtbare Schäden oder Undichtigkeiten vorliegen oder die geforderten Prüfkriterien nicht eingehalten werden, muss die Anlage saniert werden.
Je nach Schadensart und Schadensausmaß sind unterschiedliche Sanierungsverfahren erforderlich/ einsetzbar:

  • Reparatur von Einzelschäden (partielle Sanierung)
  • Renovierung von innen
  • Teilerneuerung
  • Erneuerung

 
Heutzutage gibt es eine Reihe von grabenlosen Reparatur- und Sanierungsverfahren, z. B.

  • Roboterverfahren,
  • Injektionsverfahren,
  • Kurzschlauchverfahren,
  • Schlauch-Lining-Verfahren,

mit denen man die Dichtheit der Abwasserleitung wieder herstellen kann, ohne Erdarbeiten durchzuführen. Diese Verfahren erfordern meist weniger Zeit und sind daher oft kostengünstiger.

Die Wahl zwischen einer offenen und einer grabenlosen Sanierungslösung hängt wesentlich von den Schäden ab, die in der jeweiligen Abwasserleitung vorgefunden wurden.
In Fällen, wo die Schäden und/ oder auch die örtlichen Randbedingungen (z. B. schlechte/ keine Zugänglichkeit zu der Abwasserleitung) eine grabenlose Reparatur oder Sanierung der defekten Abwasserleitungen nicht zulassen, sollte die Erneuerung der Abwasserleitungen erfolgen. Gerade bei schwereren Schäden, wie z. B.

  • Rohrbrüche,
  • Verformungen,
  • Einstürze,
  • starke Rohrversätze im Muffenbereich

 
ist ein Neubau oft die bessere und sicherere, und zumeist auch die einzige realisierbare Lösung.

Schäden in Abwassergrundleitungen, welche unter der Bodenplatte des Hauses liegen, sind das schwierigste Problem, das auftreten kann. Bei unterkellerten Häusern bietet es sich an, alte Leitungen stillzulegen und neue Abwasserleitungen unter der Kellerdecke abzuhängen und von dort aus dem Gebäude zu leiten. Auch bei Neubauten sollte man auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter dem Fundament verzichten. Durch das „Abhängen von Abwasserleitungen unter der Kellerdecke“ wird jederzeit die uneingeschränkte Kontrolle und Reinigung der Leitungen gewährleistet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leitungsnetze unter der Bodenplatte auch mit dem so genannten Flutungsverfahren grabenlos abgedichtet werden. Dies ist dann von Interesse, wenn kein Keller vorhanden ist und die Wasserverluste bei einer Dichtheitsprüfung überschaubar gewesen sind.

Die richtige Auswahl eines geeigneten Sanierungsverfahrens für den konkreten Einzelfall ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der man grundsätzlich individuelle Sanierungskonzepte durch einen unabhängigen Ingenieur mit entsprechendem Fachwissen erstellen lassen sollte. Wenden Sie sich hierzu bitte gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckverbands Mittelzentrum, die Sie rund um das Thema Grundstücksentwässerung kostenlos und unverbindlich beraten können.