Vorsorge gegen Rückstau
Zu einem Rückstau kommt es, wenn der öffentliche Kanal die Wasserfracht nicht mehr abführen kann, wenn etwa Kanäle punktuell einstürzen, durch eingedrungene Fremdkörper verstopfen, Abwasserpumpwerke ausfallen oder andere Betriebsstörungen vorhanden sind. Dann staut sich das Wasser im öffentlichen Kanalnetz so hoch auf, dass es über die Anschlussleitungen gegen die Fließrichtung ins Gebäude drückt.
Welche Bedeutung hat bei der Haus- und Grundstücksentwässerung die Rückstauebene und warum ist es wichtig, sich durch Auswahl einer geeigneten Rückstausicherung gegen Rückstau aus dem Kanal zu schützen?
Sämtliche Ablaufleitungen von Entwässerungsgegenständen in Gebäuden (Waschmaschinen, Duschen, Handwaschbecken, Bodenabläufe etc.) bilden durch den Anschluss an den Kanal ein verbundenes Rohrsystem. Staut sich das Abwasser im Kanal auf, drängt es gleichzeitig auch in die angeschlossenen Hausabflussleitungen zurück. Der Wasserspiegel in den Ablaufleitungen des Gebäudes gleicht sich mit dem Wasserspiegel im Kanal stets aus. Das Abwasser in den Kanälen kann max. bis zur sogenannten Rückstauebene ansteigen. Die Rückstauebene liegt in Höhe der Straßenoberkante. Durch das verbundene Rohrsystem steigt das Abwasser auch in den Gebäudeleitungen bis auf das Niveau der Straßenoberkante.
Aus diesem Grund sind vom Grundstückseigentümer alle Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik gemäß DIN 1986-100 und der Abwasserbeseitigungssatzung gegen Rückstau zu sichern.
Welche Möglichkeiten der Rückstausicherung sind vorhanden?
Der ideale, grundsätzlich wirksame Schutz vor Rückstau ist, dass es unterhalb der Rückstauebene keine Entwässerungsgegenstände gibt.
Einzelne, selten benutzte Entwässerungseinrichtungen in tief liegenden Räumen sind durch Absperrvorrichtungen zu sichern, die nur bei Bedarf geöffnet werden. Sie sind dauerhaft geschlossen zu halten.
Es gibt Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564 für
-Fäkalienfreies Abwasser Typ 2, 3 und 5
-Fäkalienhaltiges Abwasser Typ 3 mit Kennzeichnung "F"
-Regenwassernutzungsanlagen Typ 0, 1 und 2
Grundsätzlich sind nach DIN EN 12056, alle über der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstände mit natürlichem Gefälle zu entwässern. Das Abwasser dieser Entwässerungsgegenstände darf nicht über Rückstauverschlüsse und nur in zwingend erforderlichen Ausnahmefällen über Abwasserhebeanlagen abgeführt werden.
Das Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, und Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene dürfen nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.
Es gibt Abwasserhebeanlagen gemäß DIN EN 12056-4 für
- Fäkalienfreies Abwasser DIN EN 12050-2
- Fäkalienhaltiges Abwasser DIN EN 12050-1
Die eingebaute Absperrvorrichtung bzw. Abwasserhebeanlage ist regelmäßig durch eine fachkundige Person zu warten.
Sollte durch unterlassenen Einbau einer Absperrvorrichtung bzw. Abwasserhebeanlage oder durch unterlassene Wartung ein Rückstau auf dem zu entwässernden Grundstück entstehen, kann der Kanalnetzbetreiber (Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt) gemäß Allgemeiner Abwasserbeseitigungssatzung vom 17.12.2013 nicht schadenspflichtig gemacht werden.