Kanaluntersuchungs- und Sanierungskonzept
Jeder Betreiber einer öffentlichen Kanalisation ist gesetzlich verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen zu untersuchen und bei Bedarf zu sanieren. Die gesetzliche Regelung findet sich in der sogenannten Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) von Februar 2012.
Gefordert ist die Untersuchung in folgenden Abständen:
Schmutzwasser: | |
Hauptkanal | alle 15 Jahre |
Anschlusskanal Gewerbe | alle 15 Jahre |
Anschlusskanal häuslich | alle 30 Jahre |
Regenwasser: | |
Hauptkanal | alle 20 Jahre |
Anschlusskanäle | alle 30 jahre |
Um die Untersuchungsabstände in Einklang zu bringen und somit Synergieeffekte zu nutzen, weicht der Zweckverband von diesen Vorgaben ab und untersucht zeitgleich alle Objekte der Schmutz- und Regenwasserkanalisation ungefähr alle 17-18 Jahre.
Zu diesem Zweck hat der ZVM ein SüVO-Konzept aufgestellt. Hierzu wurde das Verbandsgebiet (Bad Segeberg, Wahlstedt, Fahrenkrug und Schackendorf) in Untersuchungsgebiete eingeteilt. Diese Gebiete werden dann in den folgenden 2 Jahren nach der Untersuchung saniert.
Hier ein Hinweis:
Auch die privaten Grundstückseigentümer sind verpflichtet ihre Entwässerungsleitungen zu untersuchen und bei Bedarf zu sanieren. Alle Details dazu finden sie hier. Unserem SüVO-Konzept können sie entnehmen, wann wir in ihrer Wohngegend tätig sind.
In unserem Hause haben wir 3 Ingenieure die sowohl die Untersuchung als auch die Sanierung planen, ausschreiben und überwachen. Zusätzlich kümmern sich die Ingenieure um die Kanalunterhaltung zur Sicherung der Betriebsfähigkeit und die Reparaturen, die keinen Aufschub dulden (Einbrüche, defekte Schachtabdeckungen etc).
Der dichte Kanal
Der dichte Kanal ist das wichtigste Grundprinzip bei der Umsetzung des Kanalsanierungskonzeptes. An Spitzenregentagen kann erheblich mehr als die eigentlich anfallende Wassermenge der Abwassereinigungsanlage zufließen. Dieses Wasser hat eigentlich nichts in der Kanalisation zu suchen und wird deshalb Fremdwasser genannt. Grundwasser, das durch schadhafte und undichte Schmutzwasserkanäle eindringt, ist neben Fehlanschlüssen eine der wesentlichen Ursachen für Fremdwasser. Dies führt zu großen Problemen bei der Abwasserbehandlung, die sich auch auf die Gebühren auswirken können. Durch die schadhaften und undichten Kanäle wird aber auch das Grundwasser mit Schmutzwasser verunreinigt. Die Problematik betrifft uns alle, weil das Grundwasser die wichtigste Ressource für unser Trinkwasser ist und die Verunreinigung eines Gewässers nach §324 StGb einen Straftatbestand darstellt.